Bekannter Versender

Im Rahmen der Schutzmassnahmen gegen Terrorismus in der Luftfahrt ist in der Schweiz, abgestützt auf die internationalen und europäischen Verordnungen, seit März 1993 ein gesetzlich (VSL 748.122) verankertes Sicherheitskonzept in Anwendung.

Aviasecure ist eine vom Bundesamt für Zivilluftfahrt anerkannte Unabhängige Prüfstelle.

Das Sicherheitskonzept sieht ein vereinfachtes Prüfverfahren am Flughafen vor. Voraussetzung ist die lückenlose Einhaltung der sicheren Liefer- und Transportkette. Darin beteiligt sind der Bekannte Versender und der Reglementierte Beauftragte.

Unternehmen, welche sich als Bekannter Versender zertifizieren lassen, werden durch eine Unabhängige Prüfstelle augebildet, inspiziert und vom BAZL zertifiziert. Unternehmen mit Status Bekannter Versender sind auf der EU Datenbank registriert.

Der Bekannte Versender ist Teil der sicheren Luftfrachtkette. Gesicherte Luftfrachtsendungen von Bekannten Versendern, welche durch Reglementierte Beauftragte am Flughafen bei der Fluggesellschaft oder dem Handling Agent angeliefert werden, müssen keinen zusätzlichen bzw. nur reduzierten Sicherheitskontrollen unterzogen werden. Am Flughafen angelieferte, nicht gesicherte Luftfrachtsendungen, werden wie bis anhin vor dem Verlad kostenpflichtig gesichert. Jeder Versender entscheidet entsprechend seiner Bedürfnisse freiwillig, ob er eine Zertifizierung als Bekannter Versender anstrebt.

Gemäss Anhang 17 der Chicagoer Convention der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), sowie den EU Regulations 300/2008 und 2015/1998 müssen alle EU Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island und die Schweiz die Kriterien für den Bekannten Versender umsetzen.

www.bazl.admin.ch

Mehr unter Vorgehen und FAQ.

Spezifische Fragen richten Sie bitte schriftlich per E-Mail an up @ aviasecure.ch

Vorgehen

Unternehmen, welche das komplette Zertifizierungsverfahren durchlaufen haben, erhalten den Status als Bekannter Versender und sind auf der EU-Datenbank publiziert.

Antworten auf allgemeine Fragen finden Sie unter FAQ

Spezifische Fragen richten Sie bitte per E-Mail an up @ aviasecure.ch

Vorgehen zur Zertifizierung als Bekannter Versender

Das Vorgehen für Versender, die den Status als Bekannter Versender gemäss Verordnung des UVEK über Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr (VSL 748.122) erlangen möchten, ist wie folgt:

  • Ausbildung eines Sicherheitsverantwortlichen und eines Stellvertreters (siehe Kurs)
  • Umsetzung der Sicherheitsmassnahmen im Betrieb
  • Einreichung Sicherheitsprogramm (Vorlage wird an der Ausbildung ausgehändigt und erläutert)
  • Inspektion (Validierung) vor Ort durch eine vom BAZL beauftragte Unabhängige Prüfstelle
    (Inspektionsleiter und/oder Beauftragte Personen)
  • Zertifizierung durch das BAZL auf Antrag der Unabhängigen Prüfstelle für Bekannte Versender (Zertifikatsgültigkeit: 5 Jahre)
  • Eintrag in die EU-Datenbank
  • Angemeldete Zwischeninspektion durch den Inspektionsleiter und/oder durch die Beauftragten Personen

Kurse

Für die Anmeldung zur Erlangung des Status als Bekannter Versender reichen Sie bitte das ausgefüllte Antragsformular ein. Die Kursdaten für die Grundausbildung und den Wiederholungskurs für Sicherheitsverantwortliche sind unten aufgeführt.
Für die Anmeldung benutzen Sie bitte unsere online Kursregistrierung. Mindestens vier Anmeldungen sind für die Durchführung eines Kurses erforderlich. Aus organisatorischen Gründen kann ein Kurs auch unter der Leitung einer anderen unabhängigen Prüfstelle durchgeführt werden. Die diesbezüglichen Details werden Ihnen rechtzeitig per Post zugeschickt.

Basiskurs B

Kurskosten

  • CHF 600.– pro Person (Sicherheitsverantwortliche und Stellvertreter, inklusive Aviasecure Zertifikat)
  • CHF 10.–   Pausenverpflegung

Refresher R

Kurskosten

  • CHF 400.– pro Person (Sicherheitsverantwortliche und Stellvertreter, inklusive Aviasecure Zertifikat)
  • CHF 10.–   Pausenverpflegung
März 2024
April 2024

B 26|04|24

08.30 - 17.00

De Zürich-Flughafen

0 Freie Plätze

R 29|04|24

08.30 - 12.30

De Zürich-Flughafen

0 Freie Plätze

Mai 2024

R 27|05|24

08.30 - 12.30

De Zürich-Flughafen

0 Freie Plätze

Juni 2024

R 24|06|24

08.30 - 12.30

De Zürich-Flughafen

0 Freie Plätze

Juli 2024
August 2024
September 2024
Oktober 2024
November 2024
Dezember 2024

Kursorte der Aviasecure AG

Zürich Flughafen

Fracht Ost
Eingang 4/5
8085 Zürich Flughafen

Morges

Hotel La Longeraie
Route de la Longeraie 14
CH-1110 Morges

Bellinzona

Hotel Internazionale
Viale Stazione 35
CH- 6500 Bellinzona

Biel/Bienne

Art Déco Hotel Elite
Bahnhofstrasse 14/
Rue de la Gare 14
2502 Biel/Bienne

Köniz

SELA Zentrum
Gartenstadtstrasse 7
3098 Köniz

Muttenz

Coop Bildungszentrum
Seminarstrasse 12-22
4132 Muttenz

Comano – Lugano

Hotel La Comanella
Via al Ballo 9/10
6949 Comano/Lugano

Beratung

Haben Sie sich entschieden Ihr Unternehmen als Bekannter Versender zertifizieren zu lassen und in der EU Datenbank registriert zu werden? Es fehlt Ihnen jedoch an Ressourcen und Erfahrung bei der Einführung neuer Systeme und Standards?

Gerne beraten und schulen wir Sie, wie Sie die Vorgaben effizient in Ihrem Unternehmen umsetzen können. Dabei profitieren Sie von der Erfahrung und den Kenntnissen unserer Inspektoren.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Kontakt
up @ aviasecure.ch
T +41 (0)58 856 95 90

FAQ

An wen richte ich spezifische Fragen, die ich nicht auf diesen Webseiten beantwortet erhalten habe?

Bitte richten Sie Ihre Fragen schriftlich an up @ aviasecure.ch

Was ist ein Bekannter Versender?

Ein Bekannter Versender ist ein Versender, der Ware in seinem Namen und auf eigene Rechnung per Luftfracht exportiert und die vorgegebenen Sicherheitsmassnahmen umgesetzt hat und einhält.

Was ist eine Unabhängige Prüfstelle für bekannte Versender?

Eine Unabhängige Prüfstelle für bekannte Versender ist eine Inspektionsstelle, die im Auftrag des BAZL die Bekannten Versender bzw. die vorgegebenen Sicherheitsmassnahmen prüft und nach der Zertifizierung überwacht.

Wer kann Bekannter Versender werden?

Die Zertifizierung als Bekannter Versender ist institutionellen Versendern, die auf eigene Rechnung arbeiten, vorbehalten. Spediteure und Privatpersonen können nicht Bekannte Versender werden.

Ist die Zertifizierung bzw. die Erlangung des Status als Bekannter Versender obligatorisch?

Nein! Es handelt sich um eine freiwillige Zertifizierung.
Fracht von nicht Bekannten Versendern wird wie bis anhin am Flughafen kostenpflichtig geprüft.

Was kostet die Zertifizierung als Bekannter Versender?

Die Kosten für die Zertifizierung setzen sich aus den Investitionen der geforderten Sicherheitsmassnahmen und dem eigentlichen Zertifizierungs- Verfahren zusammen. Das Zertifizierungsverfahren kostet ca. CHF 7100 für die ersten fünf Jahre und beinhaltet eine eintägige Schulung des/der Sicherheitsverantwortlichen und dessen Stellvertreter, die Prüfung des Sicherheitsprogramms, die Inspektionen und die Zertifikaterteilung.

Was kostet die Frachtprüfung am Flughafen?

Für die Frachtprüfung sind die Fluggesellschaften in der Verantwortung. Diese geben den Handling-Agents den Auftrag, die Frachtprüfung durchzuführen.  Die Handling-Agents verrechnen diese Kosten den Airlines, diese wiederum den Spediteuren. Die Kosten der Frachtprüfung variieren deshalb.
Als Richtwert kann man von zirka CHF 150 pro Tonne und Sendung bzw. von einem Mindestbeitrag von ca. CHF 90 pro Sendung ausgehen. (Gilt für Luftfracht, nicht für Kuriersendungen)

Welche Rolle hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)?

Das BAZL ist die nationale Aufsichtsbehörde und legt die Umsetzungsvorschriften fest. Das BAZL bestimmt die Unabhängige Prüfstelle für bekannte Versender und die Reglementierten Beauftragten und überwacht diese.

Was ist ein Reglementierter Beauftragter?

Ein Reglementierter Beauftragter ist ein Speditionsunternehmen, Bodenabfertigungsunternehmen, Frachtscreeningunternehmen, Verpackungsunternehmen, Logistikunternehmen, welches für Kunden Luftfracht (Export) spediert, konfektioniert, verpackt ohne die sichere Luftfrachtkette zu unterbrechen, d.h. die Sicherheitsmassnahmen umgestezt hat und diese einhält.

Wo kann sich der Sicherheitsverantwortliche und Stellvertreter eines Bekannten Versenders ausbilden lassen?

Die Ausbildung wird durch den «Inspektionsleiter bzw. beauftragte Personen» durchgeführt.
Weitere Informationen erhalten sie unter «Anmeldung».

Muss für jeden Standort eines Unternehmens ein Sicherheitsverantwortlicher angestellt werden?

Ja, für jeden Standort braucht es eine/n Sicherheitsverantwortliche/n und Stellvertreter/in. Der Sicherheitsverantwortliche und Stellvertreter/in  muss bei der Firma bzw. Firmengruppe fest angestellt sein. Es wird jeder Standort, welcher Luftfracht für den Export bearbeitet, individuell inspiziert.

Wo kann man sich über den Inhalt des Sicherheitsprogramms informieren?

Im Rahmen der Ausbildung für Sicherheitsverantwortliche wird ausführlich auf den Inhalt eines Sicherheitsprogramms eingegangen. Am Kurs wird auch eine entsprechende Vorlage abgegeben. Diese Vorlage ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt und wird nur den Sicherheitsverantwortlichen, die den Kurs besuchen, ausgehändigt.

Zertifizierungskosten

Preisliste

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